Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medienhandwerk.com GmbH
§ 1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden "AGB" genannt gelten für den Vertrag über die Durchführung von Projekten zwischen dem Auftraggeber und MEDIENHANDWERK.COM GMBH.
§ 2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist die Realisierung eines Projektes, verbunden mit der Gestaltung, Herstellung und der sonstigen projektbedingten Entwicklung und der elektronischen Übertragung/Lieferung der entsprechenden Dateien, Programme, Daten oder Druckerzeugnisse.
Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Vertrag wird mit der Auftragsannahme durch MEDIENHANDWERK.COM GMBH geschlossen. Weitere Verpflichtungen, als die in diesen AGB und im Vertrag schriftlich aufgeführten, übernimmt MEDIENHANDWERK.COM GMBH nicht.
§ 3. Auftragserteilung und Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist.
3.2 Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird.
3.3 MEDIENHANDWERK.COM GMBH kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 30% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
3.4 Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung beginnt MEDIENHANDWERK.COM GMBH mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.
3.5 Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens MEDIENHANDWERK.COM GMBH entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.
3.6 Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch MEDIENHANDWERK.COM GMBH zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen.
3.7 Widerrufrecht - Vereinbarungen können innerhalb von 10 Tagen widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist, die nach Absendung einer Bestellung per signierter E-Mail, Fax oder Brief Gültigkeit erfährt, genügt die rechtzeitige Absendung an die Firmenanschrift, bzw. Faxnummer oder E-Mail Adresse.
3.8 Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Ursache des Abbruchs nicht durch MEDIENHANDWERK.COM GMBH zu vertreten ist.
§ 4. Angebote, Preise, Material
4.1 Sämtliche von MEDIENHANDWERK.COM GMBH abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch MEDIENHANDWERK.COM GMBH werden diese für MEDIENHANDWERK.COM GMBH verbindlich. Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:
4.2 Für den Auftrag zu verwendende Texte werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten zur Verfügung gestellt, dies gilt auch für Logos und Zeichen. Für photographische Vorlagen werden im Einzelfall Absprachen getroffen.
4.3 Bei Photoaufnahmen wird die pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.
4.4 Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4.5 Soweit Daten, gleich in welcher Form, an MEDIENHANDWERK.COM GMBH übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Kopien zu seiner Sicherheit her.
§ 5. Zusatzleistungen, Nebenkosten
5.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Konvertierung von Datenbanken, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. ä.) werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2 Die im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs-Ausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten sind zu erstatten. Die Nebenkosten für Telekommunikations-Dienstleistungen und Zugangsgebühren für das Internet sind im Angebotspreis enthalten, sofern das übliche Maß nicht überschritten wird.
5.3 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Webhosting, Druckausführung, Lithographie, Versand u. ä.) erfolgt ausschließlich aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung.
5.4 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5.5 Fremdleistungen und Produktion (z.B. Webhosting) werden von MEDIENHANDWERK.COM GMBH nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist MEDIENHANDWERK.COM GMBH ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§ 6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Die von MEDIENHANDWERK.COM GMBH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
6.2 Der Auftraggeber stellt MEDIENHANDWERK.COM GMBH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von MEDIENHANDWERK.COM GMBH auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
6.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von MEDIENHANDWERK.COM GMBH nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
6.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. MEDIENHANDWERK.COM GMBH übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
6.5 Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an MEDIENHANDWERK.COM GMBH, stellt er MEDIENHANDWERK.COM GMBH von der Haftung frei.
6.6 MEDIENHANDWERK.COM GMBH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse entstehen. Ebenso für sonstige nicht durch MEDIENHANDWERK.COM GMBH zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand. MEDIENHANDWERK.COM GMBH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von fremden Programm-Modulen (beispielsweise Java Applet, Plug-In, Add-On, CGI, ActiveX u.ä.).
6.7 Wenn MEDIENHANDWERK.COM GMBH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet MEDIENHANDWERK.COM GMBH nicht für die Leistungen und Arbeits-ergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.8 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet MEDIENHANDWERK.COM GMBH bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungs-ansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
6.9 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von MEDIENHANDWERK.COM GMBH nicht ausgeschlossen.
§ 7. Gestaltungsfreiheit
7.1 Für MEDIENHANDWERK.COM GMBH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
7.2 Die MEDIENHANDWERK.COM GMBH überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
7.3 MEDIENHANDWERK.COM GMBH legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von MEDIENHANDWERK.COM GMBH vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit MEDIENHANDWERK.COM GMBH schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
7.4 Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung ist MEDIENHANDWERK.COM GMBH auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen. Statt Wandlung/Minderung behält sich MEDIENHANDWERK.COM GMBH vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Änderungsverlangen bedürfen immer der Schriftform.
7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben.
7.6 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstossen. Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter ("Hyperlinks"). Eine rechtliche Prüfung durch MEDIENHANDWERK.COM GMBH findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
§ 8. Zahlungs- und Lieferbedingungen
8.1 Die von MEDIENHANDWERK.COM GMBH erbrachten Leistungen, Dienste und Projektdateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von MEDIENHANDWERK.COM GMBH.
8.2 Leistungen, die ausserhalb des Multimediadesigns (Hardwarebeschaffung, Softwareinstallationen, Schulungen) von MEDIENHANDWERK.COM GMBH erbracht werden, unterliegen nicht diesen AGB und werden über einen weiteren Vertrag separat geregelt.
8.3 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig.
8.4 Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung. Auf Wunsch des Kunden können Forderungen auch per Scheck ausgeglichen werden.
8.5 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 8% berechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8.6 Gegen Forderungen von MEDIENHANDWERK.COM GMBH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
8.7 Die Übergabe des Internet-Projektes erfolgt durch elektronische Übertragung der Dateien auf den Rechner des Internet-Providers und Freischaltung des Zugangs für den Auftraggeber bzw. für die Allgemeinheit. Nach gesonderter Vereinbarung kann die Übergabe der Projekt-Dateien auf einem handelsüblichen Speichermedium z.B. CD-ROM portofrei mit der Post oder persönlich erfolgen. Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
§ 9. Urheberschutz
9.1 Der MEDIENHANDWERK.COM GMBH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
9.2 Die Arbeiten von MEDIENHANDWERK.COM GMBH (Entwürfe, Entwicklungsvorstufen, Werkzeichnungen bzw. deren elektronische Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
9.3 Ohne Zustimmung von MEDIENHANDWERK.COM GMBH dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Wiederholungen (z.B. Neuauflagen bei Druckwerken) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) sind kostenpflichtig und sie bedürfen der Einwilligung von MEDIENHANDWERK.COM GMBH.
9.4 Die Werke von MEDIENHANDWERK.COM GMBH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
9.5 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von MEDIENHANDWERK.COM GMBH.
9.6 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
9.7 Über den Umfang der Nutzung steht MEDIENHANDWERK.COM GMBH ein Auskunftsanspruch zu.
9.8 Der Auftraggeber erteilt MEDIENHANDWERK.COM GMBH mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Bei vervielfältigten Werken sind MEDIENHANDWERK.COM GMBH mindestens 3 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die ebenfalls im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenz verwendet werden dürfen.
§ 10. Konkurrenzausschluss
MEDIENHANDWERK.COM GMBH akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
§ 11. Datenschutz
11.1 Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird MEDIENHANDWERK.COM GMBH im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt. MEDIENHANDWERK.COM GMBH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
11.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
§ 12. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§ 13. Technischer Fortschritt
MEDIENHANDWERK.COM GMBH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
§ 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von MEDIENHANDWERK.COM GMBH (Fellbach), sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.
§ 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
24613 Aukrug, Stand Juli 2005

